Die Stiftung Gesundheit zertifiziert Websites

Es gibt sie nicht, DIE eine Formel für einen erfolgreichen Internetauftritt.

Die Stiftung Gesundheit zertifiziert WebsitesEin bewährtes Gütesiegel hingegen vermittelt Vertrauen und Sicherheit. Gleichzeitig überzeugt es die Besucher der Website durch ein Qualitätsversprechen.

Die Stiftung Gesundheit prüft und zertifiziert sowohl Internetauftritte als auch Print-Ratgeber auf fachliche Qualität und Verständlichkeit. Die Zertifizierung weist die Praxis-Website als verantwortungsbewusst, nutzerfreundlich und informativ aus.

Gütesiegel "Geprüfte Website"

Die Stiftung Gesundheit bietet Website-Betreibern aus dem Gesundheitswesen die Zertifizierung ihrer Websites anIst die Website gut?
Sind die Inhalte sorgfältig zusammengestellt?
Kann ich der Website vertrauen?

Die erfolgreiche Zertifizierung zeigt jedem User: Ja, diese Website ist gewissenhaft geprüft und verlässlich.

Die gutachterliche Analyse einer Website schafft Transparenz und Sicherheit:
– in der publizistischen Qualität
– der technischen Fragen einschließlich Suchmaschinen-Optimierung
– der Barrierefreiheit und der rechtlichen Güte

Wir bieten Ihnen die gutachterliche Zertifizierung Ihrer Website an. Kontaktieren Sie uns mit diesem Formular für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

FAQ / Häufig gestellte Fragen

Zertifizierte Website – was bedeutet das?
Bevor eine Website das Gütesiegel „Geprüfte Website“ erhält, schauen mehrere externe Gutachter – Publizisten, Juristen und IT-Experten – im Rahmen des wissenschaftlichen Prüfungsverfahrens Ihre Website jeweils unter weit mehr als 100 Kriterien durch: Die Gutachter prüfen, ob die Website für die jeweilige Zielgruppe geeignet ist und die Texte publizistisch sorgfältig erarbeitet wurden. Außerdem widmen sie sich den Fragen rund um die rechtliche Güte der Website, technische Kriterien der Barrierefreiheit sowie der Suchmaschinen-Tauglichkeit.

Nach erfolgreicher Prüfung können Sie als Website-Betreiber durch das Gütesiegel „Geprüfte Website“ diese Qualität deutlich sichtbar machen. Da Webseiten, anders als etwa ein Buch, ständig fortgeschrieben und aktualisiert werden, gilt das Gütesiegel nach erfolgreicher Zertifizierung für ein Jahr. Wir empfehlen, Ihre Website regelmäßig nachkontrollieren zu lassen. Eine Re-Zertifizierung erfordert aber nur ein Bruchteil des Aufwandes gegenüber des initialen gutachterlichen Prozesses.

Wie sieht das gutachterliche Prüfungsverfahren für Websites genau aus?
Der Prüfkatalog für Websites umfasst weit mehr als 150 Einzelaspekte, die das Gutachter-Team evaluiert. Die einzelnen Kriterien sind sorgsam gewichtet. Denn ein Mangel bezüglich der Impressums-Pflichten ist beispielsweise bedeutender als nur eine ungünstige Schriftfarbe, die die Usability einschränkt.

Entscheidend ist, dass die Selbstauskunft von Website-Betreibern hier keine Rolle spielt. Das Verfahren beruht ausschließlich auf dem, was die Gutachter ebenso wie die User online vorfinden.

Der Prüfkatalog in der Übersicht

Werden auch die medizinischen Inhalte geprüft?
Die Prüfung gilt z.B. nicht der Wirksamkeit oder Erstattungsfähigkeit von Therapieansätzen; auch in den alltäglichen Widerstreit seriöser Lehrmeinungen greift das Prüfungsverfahren nicht ein. Vielmehr prüfen die Gutachter anhand eines Sets von mehr als 100 verschiedenen Kriterien, ob u.a. die Website ihre Inhalte auf der Basis guten publizistischen Handwerks darbietet. So darf im Sinne unserer Maximen von Methodenvielfalt – Methodentransparenz – Methodenkritik nicht eine einzelne Therapieform unkritisch und nicht substantiiert hervorgehoben werden. Dazu gehört es auch, Grenzen und Risiken wie auch die möglichen Folgen einer ausbleibenden Behandlung zu benennen.
Seit wann gibt es das Zertifizierungsverfahren?
Seit 2008 zertifizieren wir auch Websites. Am Anfang galt das Zertifizierungsverfahren nur für Bücher und andere gedruckte Gesundheits-Ratgeber. Da immer mehr Menschen gesundheitsbezogene Informationen auch auf Websites suchen, wurde das Verfahren an die Erfordernisse dieses dynamischen elektronischen Mediums angepasst. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Uwe Sander und Dr. Thomas J. Schult, Fachhochschule Hannover, und unter Einbeziehung des wissenschaftlichen DISCERN-Verfahrens haben wir gemeinsam die dynamischen, adaptiven Guidelines für die gutachterliche Prüfung entwickelt. Dynamisch, weil wir zum Beispiel berücksichtigen, welche medialen Instrumente (wie etwa Foren und Tools) in einer jeweiligen Website vorhanden sind.
Wie erfahre ich als Website-Betreiber, was ich verbessern kann?
Wenn Sie als Inhaber einer Website die gutachterliche Prüfung durchführen lassen, erhalten Sie in jedem Fall einen ausführlichen Katalog mit der jeweiligen Auswertung. Dieser Katalog umfasst im Detail die Ergebnisse der Gutachter in allen einzelnen Kategorien.

Fehlt zum Beispiel die Datenschutzerklärung, so fügen wir automatisch ein bewährtes Muster für eine Datenschutzerklärung mit an.

Finden die Gutachter vermeidbare Defizite, die die Suchmaschinen-Tauglichkeit der Website einschränken, geben sie konkrete Empfehlungen, anhand derer die Website-Betreiber die Seite verbessern können.

Mangelt es der Website an publizistischer Güte, benennen die Gutachter die betroffenen Passagen. Das können beispielsweise Texte sein, die außerhalb der Fachkreise als ungeeignet erscheinen und für Laien unverständlich sind.
Es steht Ihnen als Betreiber einer geprüften Website dann frei, diese Handreichungen ganz oder in Teilen zu übernehmen.

Muster eines Zertifizierungsgutachtens (PDF, 215 KB)

Wie kann ich durchsetzen, das Gütesiegel für meine Website zu bekommen?
Die Teilnahme am Zertifizierungsprozess, dem gutachterlichen Prüfungsverfahren, ist freiwillig. Wenn die Analyse hinreichend positiv ausfällt, erhalten Sie für die geprüfte Website das Gütesiegel „Geprüfte Website“.

Haben die Gutachter beim Prüfungsverfahren Mängel festgestellt, die verhindern, dass die Website das Gütesiegel erhält, steht es Ihnen frei, Ihre Website nach den konkret und umsetzbar dargelegten Verbesserungsvorschlägen zu überarbeiten.

Haben Sie die bemängelten Elemente auf Ihrer Website geändert, können Sie sie erneut prüfen lassen und das Gütesiegel erhalten.

Ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Prüfungsergebnis besteht naturgemäß nicht.

Was bringt das Gütesiegel dem Website-Inhaber?
Das Gütesiegel ist eine Auszeichnung für verlässliche und nutzerfreundliche Websites und schafft Vertrauen auf Seiten der Nutzer in die dargebotenen Inhalte und Leistungen.

Zudem erhalten Sie ein umfangreiches Gutachten, welches die Vor- und Nachteile der Website auch grafisch darstellt. Es zeigt Ihnen zudem auf, wo Sie Ihre Website noch weiter optimieren können – damit die Suchmaschinen Ihre Website auch weiter oben listen.

Welche Website-Betreiber profitieren von einem Gütesiegel?
Alle Betreiber von Websites mit gesundheitsbezogenen Inhalten können vom Gütesiegel profitieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um Ärzte, Gesundheitsportale und medizinische Fachgesellschaften handeln.
Welche Kosten entstehen für die Zertifizierung einer Website?
Kosten entstehen allein für den Aufwand der externen Gutachter. Dieser hängt davon ab, wie umfangreich die Website ist, die zertifiziert werden soll. Daher sind die Kosten eines Zertifizierungsverfahrens von Website zu Website unterschiedlich. Beispielsweise verursacht die Zertifizierung einer Website von bis zu 20 Seiten Gebühren von rund 550 Euro. Diese Angabe dient nur als grobe Orientierung. Auf Anfrage bekommen Sie von uns gern eine konkrete, verbindliche Auskunft. Die Gutachter müssen sich dafür aber zunächst die Website ansehen und feststellen, wie umfangreich die Seite ist und ob sie eventuell über Besonderheiten verfügt. Wir nennen Ihnen anschließend die maximalen Kosten, die dann für Sie auch verbindlich sind.

Einen Kostenvoranschlag für die Zertifizierung erstellen wir grundsätzlich kostenfrei. Melden Sie sich dazu einfach unter zertifizierung@stiftung-gesundheit.de.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Zertifizierung einer Website?
Die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft bezuschusst je nach verfügbaren Spendenmitteln bis zu 50 Prozent der Kosten. Denn die Zertifizierung, die Auszeichnung der Website mit dem Gütesiegel, dient ja nicht nur Ihnen als Betreiber, sondern schafft – ganz im Sinne unserer satzungsgemäßen Aufgabe – Transparenz für die Nutzer. Am Gütesiegel „Geprüfte Website“ erkennen Verbraucher eine Website mit verlässlichen Inhalten, deren Leistungen sie vertrauen können.
Was sind die nächsten Schritte zum Gütesiegel?
Möchten Sie, dass wir Ihre Website zertifizieren oder Ihnen einen kostenfreien Kostenvoranschlag zukommen lassen? Wenden Sie sich einfach direkt per Telefon oder E-Mail an Ihre Ansprechpartnerin Nadine Langer. Sie beantwortet gern Ihre Fragen:
Telefon: 040/80 90 87 – 0.
E-Mail: zertifizierung@stiftung-gesundheit.de
Können Sie mir erfolgreich zertifizierte Websites zeigen?
Sehr gern: Diese Websites wurden unter anderem erfolgreich mit dem Gütesiegel „Geprüfte Website“ zertifiziert.
Wer baut mir eine gute Website?
Wir können das leider nicht, das fällt nicht unter unsere Aufgaben und Satzungszwecke. Im Grunde kann dies aber jede/r sorgfältige Webdesigner/in, jede ordentliche Internet-Agentur. Allerdings gelten im Gesundheitswesen noch einige andere, zusätzliche Anforderungen an eine Website, die in anderen, gewerblichen Branchen so nicht üblich sind. Dazu zählen etwa Vorgaben, die sich aus dem Heilmittelwerbegesetz und Maßgaben des jeweiligen Berufsrechts der Heilberufe ableiten. Wählen Sie vorzugsweise gleich einen Webdesigner bzw. eine Agentur, die diese spezifischen Anforderungen kennen und dies belegen können.

Wenn Sie Ihre Website dann zertifizieren lassen wollen, sind Sie willkommen, sich an uns zu wenden. Den Prüfungskatalog mit den operationalisierbaren Empfehlungen können wir dann gern Ihrer Agentur vorlegen.

Ich habe Ärger mit meiner aktuellen Website, wer hilft?
Der Verein der Medizinrechtsanwälte bietet hier einen kostenfreien Service:
www.medizinrechts-beratungsnetz.de
Was kann ich tun, wenn auf einer Website veraltete oder vielleicht unberechtigte Gütesiegel auftauchen?
Dann wenden Sie sich bitte an unser Zertifizierungs-Team, wir prüfen dann unverzüglich, ob ein Verstoß vorliegt.